Ablösefreier Imbiss, sofort verfügbar und komplett eingerichtet!

Ablösefreier Imbiss verfügbar komplett eingerichtet - Gewerbeimmobilie mieten - Bild 1
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Kontakt
Frau Petra Hasibar
pegra immobilien treuhand gmbh
A-2500 Baden, Am Heiglteich 22
(0 Bewertungen)
+43 676 700 55 67
Artikeldetails
Mietpreis:
1.350,00
Immobilien-Standort:
Wohnfläche:
68 m2
Objekttyp:
Gastgewerbe & Beherbergungsbetrieb
Provision:
4.860,00 € inkl. 20% USt.

Ablösefreier Imbiss, sofort verfügbar und komplett eingerichtet!

Objektbeschreibung:

Der Imbiss ist voll ausgestattet und es kann auch gleich wieder der Betrieb wieder aufgenommen werden.


Gastraum mit Schank ca. 48,85 m²
Magazin /Küche ca. 11,26 m²
2 WC






Im Immenbereich gibt es ca. 20 Sitzplätze und einige Stehplätze, ein Schanigarten vor dem Imbiss kann beantragt werden.
Das Speisenangebot reicht derzeit von allen Arten von Gulasch, über Gebackenes und Gegrilltes, Salate und täglich ein Menü.
Die Öffnungszeiten waren von Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr.


Beheizt wird der Imbiss mit einem Heiz-Klimagerät.


In der Miete von € 1. 350,00 netto sind die die Betriebskosten (bis auf Wasser und Strom) bereits inkludiert es kommt noch die die Umsatzsteuer dazu.
Gesamtmiete inkl. Betriebskosten und USt. € 1. 620,00


Wir bitten Sie auch bei Anfragen zu diesem Objekt um Angabe Ihres vollständigen Namens, Ihrer Adresse, Telefonnummer und E-Mail Adresse.
Besichtigungstermine sind ausschließlich über unser Immobilienbüro zu vereinbaren.
Es ist seitens des Vermieters nicht gewünscht Informationen beim derzeitigen Mieter einzuholen sowohl als auch mit dem Vermieter /Eigentümer selbst in Kontakt zu treten.


Das Exposé zum download oder noch mehr Immobilienangebote finden Sie ebenfalls unserer Homepage.


Herzlichen Gruß
Petra Hasibar
Staatlich geprüfte und konzessionierte Immobilientreuhänderin
pegra immobilien treuhand gmbh
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach Aufklärung über die ab 1. 12. 2012 geltende generelle Vorlagepflicht, noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

Weitere Angaben:

Bitte beachten Sie, dass wir auf Grund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständigen Namen, Telefonnummer und Adresse bearbeiten können!


Doppeltätigkeit /Naheverhältnis Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs auch als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie auf eventuelle bestehende wirtschaftliche oder familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.


Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden. Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert. Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.




Für den Fall, dass der Interessent aufgrund der vertragsgemäßen, verdienstlichen Tätigkeit des Immobilienmaklers ein Objekt kauft oder mietet, verpflichtet er sich, an den Immobilienmakler eine Vermittlungsprovision zu bezahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision entsteht im Erfolgsfall und wird mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts fällig. Besondere Provisionsvereinbarung: Die Zahlung des vereinbarten Provisionssatzes (zuzüglich gesetzlicher USt. ) wird auch für den Fall vereinbart: dass das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nicht zustande kommt (ohne beachtenswerten Grund wird ein für das Zustandekommen des Rechtsgeschäfts erforderlicher Rechtsakt überraschend unterlassen) dass der Auftraggeber (Interessent) die vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit einer anderen Person weitergibt, mit welcher das Geschäft zustande kommt.

Preisinformationen:

Zuzüglich Mwst. : Ja

Kaution: € 9. 720,00

Kaution: € 9,72

Flächen:

Nutzfläche: 68,00 m2

Anzahl separate WCs: 2,00

Ausstattungsliste:

Boden: Fliesen

Klimatisiert: Ja


Objektnummer: OBGC20171120192605388l4rs4v5v0d
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